Selbstbestimmt leben und handeln: Sterbehilfe

 

Triggerwarnung! Falls euch das Thema aus verschiedenen Gründen unangenehm sei sollte und ihr nichts darüber lesen wollt, solltet ihr diesen Artikel meiden. Es werden Themen wie Selbstmord und Sterbehilfe angesprochen


In einem unserer letzten Artikel ging es um die Arbeit von Hospizen. Aber was ist, wenn die Schmerzen zu stark werden? Wenn man es auf psychischer und physischer Ebene nicht mehr aushält. Gibt es einen Weg um dieses Leiden zu beenden? Ja, den gibt es. Die sogenannte Euthanasie oder auch Sterbehilfe genannt, ist allerdings in vielen Ländern nicht legal und sorgt schon seit Jahren für Diskussionen und moralische Konflikte. Angestoßen durch den Ethikunterricht, habe ich mich näher mit diesem Thema beschäftigt und möchte euch daran teilhaben lassen.


Das Wort Euthanasie kommt aus dem griechischen und bedeutet so viel wie „Schöner Tod“. Wird es ethisch, medizinisch oder politisch gebraucht, versteht man darunter die Sterbehilfe. Allerdings wird die Bezeichnung „Euthanasie“ in Deutschland weitestgehend vermieden, da dieses Wort früher euphemistisch gebraucht, als Verschleierung für die Krankenmorde im Nationalsozialismus diente.


In Deutschland ist die Sterbehilfe verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren maßgeregelt werden. Diese Gesetzeslage umfasst die aktive, die passive und die indirekte Sterbehilfe. Dazu aber später mehr. Anders verhält es sich aber mit der Beihilfe zur Selbsttötung. Diese ist nämlich legal. Der Unterschied besteht darin, dass bei der Beihilfe zur Selbsttötung die betroffene Person den letzten Schritt selbst geht. Man selber war nur Helfer und hat z.B. die Hilfsmittel besorgt, aber halt keinen Tötungsversuch unternommen. Wenn man allerdings die Person auf ihren eigenen Wunsch hin tötet, fällt dies wieder unter die Tötung auf Verlangen und ist somit illegal. Auch bei der Beihilfe zur Selbsttötung kann man sich strafbar machen, wenn ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorliegt.


Wie oben schon erwähnt wird zwischen der aktiven und der passiven Sterbehilfe unterschieden. Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht man der betroffenen Person Medikamente oder Substanzen die zum Tod führen. Dies kann z.B. eine Überdosis an Schmerz- oder Beruhigungsmitteln sein. Die aktive Sterbehilfe ist eine Tötung auf Verlangen. Als Unterpunkt gibt es noch die indirekte Sterbehilfe. Hier geht es um die Lebensqualitätsverbesserung unter Inkaufnahme der Lebensverkürzung. Das heißt das man Menschen die eh kurz vor dem Tod stehen ihre Lebenszeit verschönert, indem man ihnen ihre Schmerzen nimmt. Allerdings kann es passieren, dass die Medikamente die Lebenszeit noch mehr verkürzen. Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen reduziert oder abgebrochen. Man will nicht mehr erreichen, dass der Patient lange unter schlechten Bedingungen lebt, sondern das er in der verbleibenden Zeit noch eine gute Lebendqualität hat. Lebensverlängernde Maßnahmen sind z.B. die künstliche Ernährung, Beatmungsgeräte, die Hydrierung oder auch das Koma.


Ein Fall von aktiver Sterbehilfe ist der von Bob Dent. Der 66-jährige Australier war weltweit der Erste, der sein Leben durch legale aktive Sterbehilfe beendete. Er war an Prostatakrebs erkrankt und nahm ein tödliches Präparat ein. Nach der Einnahme verlas er einen Brief mit den Worten: „Wenn Sie der freiwilligen Sterbehilfe nicht zustimmen, dann machen Sie keinen Gebrauch von ihr, aber bestreiten Sie nicht mein Recht, sie zu nutzen.“


Wie denkt die Kirche darüber?
Das fünfte Gebot der Bibel fordert: „Du sollst nicht töten.“ Aus diesem Grund lehnen die Römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche die aktive Sterbehilfe ab. Die Römisch- katholische Kirche sieht das Herbeiführen des Todes als einen Angriff gegen den Schöpfer und die Menschenwürde. Außerdem verweisen sie auf die Konsequenzen. So könnte es z.B. zu einem „Vertrauensverlust gegenüber dem medizinischen Pflegepersonal, alles zur möglichen Heilung tun zu wollen“ führen. Sie betont zudem die Notwendigkeit, den Kranken und behinderten Menschen eine besondere Beachtung zu schenken. Anders verhält es sich mit der passiven Sterbehilfe. Diese kann unter Umständen erlaubt sein, wenn man jedoch nicht die normalen Hilfen unterlässt, die man einem Kranken in solchen Fällen schuldet. Man soll zudem in den Augen der Römisch-katholischen Kirche nicht nur auf den Körper sondern auch auf den Geist achten. Wenn dieser nicht mehr richtig vorhanden ist, muss man das respektieren und den Kranken gehen lassen. Bei der evangelischen Kirche sieht es ähnlich aus. Auch sie lehnt die aktive Sterbehilfe ab und fordert, dass die Hospizbewegung stärker zur Geltung gebracht und die Ausstattung von Krankenhäusern verbessert wird. Der Wunsch getötet zu werden oder sich selbst zu töten sollte gar nicht erst aufkommen. Daher setzen sie auf Sterbebegleitung. Die passive Sterbehilfe ist in ihren Augen kein Verbrechen. Da es nach der Auffassung der christlichen Ethik keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis gibt und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen. Man soll den Tod zulassen, wenn seine Zeit gekommen ist


Wie ihr seht, ist dieses Thema sehr schwierig und sorgt schon seit Jahren für viele Konflikte. Ob es jemals zu einer Einigung kommen wird, steht noch in den Sternen. Denn es gibt viele pro und contra Argumente. Was ist denn eure Meinung dazu? Schreibt sie uns doch gerne über Insta. 

 

Autor:
Mascha Baller 

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